Qualität zu fairem Preis – Beiträge Kindergarten und Hort
Gültig ab September 2019
Die Beiträge beziehen sich auf zwölf Monate.
Buchungszeit |
Monatlicher Beitrag inklusive Spiel- und Getränkegeld |
über 3 bis 4 Stunden täglich | 109,00 € |
über 4 bis 5 Stunden täglich | 112,00 € |
über 5 bis 6 Stunden täglich | 115,00€ |
über 6 bis 7 Stunden täglich | 118,00 € |
über 7 bis 8 Stunden täglich | 121,00 € |
über 8 bis 9 Stunden täglich | 124,00 € |
über 9 bis 10 Stunden täglich | 127,00 € |
über 10 bis 11 Stunden täglich | 130,00 € |
Mittagessen:
Mittagsverpflegung Kindergarten: 72,00 € monatlich
Mittagsverpflegung Hort: 78,00 € monatlich
Beitragszuschuss:
Der Freistaat Bayern gewährt jedem Kind, das im Kalenderjahr das 3. Lebensjahr vollendet hat, ab September des gleichen Jahres einen Beitragszuschuss in Höhe von 100,00 €. Dies begrenzt sich auf den Zeitraum bis das Kind in die Schule eintritt. Die oben genannten Beträge enthalten noch nicht den Beitragszuschuss.
Geschwisterermäßigung:
Sie erhalten bei zwei Kindern in unserer Einrichtung, die nicht in einer Kindergartengruppe sind, eine Ermäßigung in Höhe von 20,00 € und bei drei Kindern außerhalb Kindergartengruppen eine Ermäßigung in Höhe von 40,00 € monatlich.
In besonderen Fällen übernimmt das Jugendamt die Kosten teilweise oder ganz. Wenden Sie sich an das Jugendamt oder sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne!
Beiträge für die Kinderkrippe
Gültig ab September 2019
Die Beiträge beziehen sich auf zwölf Monate.
Buchungszeit |
Monatlicher Beitrag inklusive Spiel- und Getränkegeld |
über 3 bis 4 Stunden täglich | 216,00 € |
über 4 bis 5 Stunden täglich | 261,00 € |
über 5 bis 6 Stunden täglich | 266,00 € |
über 6 bis 7 Stunden täglich | 271,00 € |
über 7 bis 8 Stunden täglich | 276,00 € |
über 8 bis 9 Stunden täglich | 281,00 € |
über 9 bis 10 Stunden täglich | 286,00 € |
über 10 bis 11 Stunden täglich | 291,00 € |
Frühstück/Mittagessen:
Für das gemeinsame Frühstück berechnen wir 10,00 € monatlich.
Das Mittagessen kostet 57,00 € monatlich.
Beitragszuschuss:
Der Freistaat Bayern gewährt jedem Kind, das im Kalenderjahr das 3. Lebensjahr vollendet hat, ab September des gleichen Jahres einen Beitragszuschuss in Höhe von 100,00 €. Dies begrenzt sich auf den Zeitraum bis das Kind in die Schule eintritt. Die oben genannten Beträge enthalten noch nicht den Beitragszuschuss.
Geschwisterermäßigung:
Sie erhalten bei zwei Kindern in unserer Einrichtung, die nicht in einer Kindergartengruppe sind, eine Ermäßigung in Höhe von 20,00 € und bei drei Kindern außerhalb Kindergartengruppen eine Ermäßigung in Höhe von 40,00 € monatlich.
In besonderen Fällen übernimmt das Jugendamt die Kosten teilweise oder ganz. Wenden Sie sich an das Jugendamt oder sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne!